Sachverständigenbüro  Heumer OHG 

Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bewertungsanlässe

Es gibt vielfältige Anlässe, die ein aussagefähiges, belastbares und auf die jeweilige Situation eingehendes Gutachten erfordern, z.B.

  • Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung oder im Erbfall
  • Vormundschafts- und Betreuungsangelegenheiten
  • Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt in einem Erbfall, einer Schenkung oder der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen
  • Verbindliche Ermittlung des Marktwertes bei Verkauf
  • Grundstücksankauf bei starken Gebäudeschäden
  • Persönliche Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht
  • Beleihungswertgutachten für Bankfinanzierungen
  • Bewertung in einem Zwangsversteigerungsverfahren
  • Bewertung bei Versicherungsfällen
  • Schiedsverfahren
  • Mediationen
  • Entschädigungen


Mit unseren Leistungen Marktpreisermittlung, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten bieten wir Ihnen für jeden Fall der Bewertung das richtige an. Welches Produkt für Sie das passende ist, klären wir gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.


Marktpreisermittlung

Die Marktpreisermittlung ist eine preisgünstige Möglichkeit für diejenigen, die lediglich den Wert ihrer Immobilie erfahren möchten, sei es um die Immobilie privat verkaufen zu wollen oder für eine Vermögensaufstellung. Die Wertermittlung basiert auf den gleichen Berechnungsgrundlagen wie bei einem Gutachten. Es wird jedoch auf eine Beschreibung der Immobilie oder einer Überprüfung der Bauakte, bzw. Bauunterlagen verzichtet. Sie erhalten die Wertberechnung auf 4 bis 5 Seiten ausgedruckt.


Leistungen:

- Ausführliche Ortsbesichtigung

- Sichtung der Unterlagen vor Ort

- Wertermittlung in schriftlicher Form

Preis:   325,- EUR  Ein/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

             395,- EUR Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten, ab 6 WE nach Absprache

(zuzüglich eventueller Zuschläge für Besonderheiten z.B. Erbpacht, Wohnrechte, Nießbrauchrechte u.ä.) 


Verkehrswertermittlung als Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten bietet sich in allen Angelegenheiten an, bei denen auf ein  umfangreiches Verkehrswertgutachten verzichtet werden kann. Dies ist z.B. der Fall bei Erbschaftsangelegenheiten, Vermögensaufteilungen, Scheidungsangelegenheiten oder auch oftmals bei Vormundschaftsangelegenheiten. Die Wertermittlung eines Kurzgutachten basiert im wesentlichen auf den gleichen Berechnungsgrundlagen wie bei einem Verkehrswertgutachten, allerdings wird hier auf eine aufwändige Datenrecherche, detaillierter Begründung, Lage-, Bau- und Objektbeschreibung verzichtet. Wesentliche Angaben zum Grundstück oder baulicher Anlagen werden berücksichtigt. Die Ausführung ist wesentlich kompakter als bei einem Verkehrswertgutachten.


Leistungen:

- Ausführlicher Ortstermin

- Sichtung und Einpflegung vorhandener Unterlagen

- Aussagekräftige Fotodokumentation

- Kurze Objektbeschreibung

- Ausführlicher Berechnungsteil

- Ein gebundenes Exemplar

Preis:   595,- EUR Ein/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

             745,- EUR bei Mehrfamilienhäusern bis 6 Wohneinheiten, ab 6 WE nach Absprache

       (zuzüglich eventueller Zuschläge für Besonderheiten z.B. Erbpacht, Wohnrechte, Nießbrauchrechte u.ä.) 


Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch (BauGB) 

Das umfangreiche Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB dient der gerichtsfesten Wertermittlung im Rahmen juristischer Auseinandersetzungen, erzwungenen Vermögensaufteilungen, steuerrechtlichen Angelegenheiten oder auch Vormundschaftsangelegenheiten. Die Wertermittlung wird im Sinne § 194 BauGB erbracht, orientiert sich aber ebenso an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmowertV) sowie der Wertermittlungsrichtlinie.


Leistungen:

- Ausführlicher Ortstermin

- Prüfung und Vervollständigung der Bewertungsunterlagen

- Umfangreiche Fotodokumentation

- Detaillierte Beschreibung der Immobilie

- Detaillierte Lagebeschreibung

- Begründung der Auswahl des Wertermittlungsverfahren

- Einpflegung Fotos, Bauzeichnungen und weiterer wertrelevanter Unterlagen

- Zwei gebundene Exemplare

Preis:  Die Vergütung erfolgt gemäß Honorartabelle und richtet sich im wesentlichen nach dem ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Der Preisrahmen kann Ihnen in einem Beratungstermin überschlägig genannt werden.